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Privatschule der Deutschen Botschaft

Ernst-Reuter-Schule Ankara

Kindergarten
Spielerisches Lernen, Freunde finden und Strukturen erfahren
Grundschule
Hier findet jeder seinen Platz - Ankommen in der Grundschule, Wurzeln schlagen und selbstbewusst den Schulalltag meistern
Ganzheitliche Bildung und individuelle Lernzugänge
Den Einzelnen im Blick behalten, intensive Schüler - Lehrerbeziehung unter Einbeziehung zeitgemäßer Methoden und Medien
Verschiedene Lernorte nutzen
Außerunterrichtliches Lernen und Wissen anwenden in der Bibliothek sowie modern ausgestatteten Fachräumen. Exkursionen vertiefen das Gelernte
Experimentieren und Entdecken
Handlungsorientierter Unterricht nah an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler
Staunen, Vermuten und Erkennen
Interessen wecken, sich gegenseitig bereichern, Fragen stellen und gemeinsam Antworten finden
Begleitung auf Augenhöhe
Sozialpädagogische Beratung vom Kindergarten bis zur Oberstufe: Zuhören, Wahrnehmen und gemeinsam Lösungen finden
Die ,,bewegte“ Schule
Sportunterricht, Arbeitsgemeinschaften, Wettbewerbe und Teamgeist
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Beurlaubungen / Entschuldigungen

Beurlaubungen:

Mit der Anmeldung ihrer Kinder an der Ernst-Reuter-Schule verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, für eine regelmäßige Teilnahme der Schüler am Unterricht zu sorgen. Daher sind an die Genehmigung einer Beurlaubung hohe Maßstäbe anzusetzen. So ist die Beurlaubung zur Verlängerung von Ferien bzw., weil Flugpreise innerhalb der Schulzeit günstiger sind, nicht genehmigungsfähig. Stattdessen müssen die Eltern nachweisen, dass eine Beurlaubung zwingend notwendig ist. 

Beurlaubungen bis zu einem Unterrichtstag kann die Klassenleitung genehmigen. Über den einen Tag hinausgehende Beurlaubungen sowie Beurlaubungen, die direkt vor oder nach Ferien erteilt werden sollen, sind von der Schulleitung zu genehmigen. Nicht krankheitsbedingte Abwesenheiten ohne rechtzeitige Genehmigung der Beurlaubung können als unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht gewertet werden.

Eine Beurlaubung ist frühzeitig, also unmittelbar nach Bekanntwerden der Notwendigkeit, in der Schule zu beantragen. Zum Belegen der Notwendigkeit, kann die Schule weitere Nachweise verlangen (z.B. Arbeitgebernachweis).

Zur Beantragung nutzen Sie bitte dieses Antragsformular: Antrag Unterrichtsbefreiung

Entschuldigungen für krankheitsbedingte Fehlzeiten:

  1. An krankheitsbedingten Fehltagen ist die Schule telefonisch oder per e-Mail (info@ers-ankara.com) bis 07:45 Uhr morgens zu informieren.
  2. Spätestens am dritten Tag nach Wiederteilnahme am Unterricht ist der Klassenleitung eine schriftliche von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung vorzulegen. Erst dann kann der Fehltag als „entschuldigt“ gewertet werden.
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